Bundeskaderathleten, Bundesliga- und Profisportler dürfen im Rahmen der Reglung des Landes Baden-Württemberg vom 10.04.2020 wieder trainieren. Bei der Durchführung der Trainingseinheiten ist zur Reduktion des Übertragungsrisikos des Virus SARS-Cov-2 zwingend zu beachten, dass:

  1. Trainingseinheiten nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden dürfen;
  2. während der gesamten Trainingszeit zu gewährleisten ist, dass ein Abstand von möglichst zwei, mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen (z.B. Spielerinnen und Spielern, Sportlerinnen und Sportlern sowie Betreuerinnen und Betreuern) eingehalten wird; ein Training von Spielsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt;
  3. Trainingseinheiten ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen;
  4. in den Toiletten ein Hinweis auf gründliches Händewaschen angebracht wird; es ist darauf zu achten, dass ausreichend desinfizierende Seife und nicht wiederverwertbare Papierhandtücher zu Verfügung stehen;
  5. die benutzten Sport- und Trainingsgeräte nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden;
  6. Kontakte außerhalb der Trainingszeiten auf ein Mindestmaß beschränkt werden; dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von möglichst zwei, mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten; falls Räumlichkeiten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen; dies gilt insbesondere für Dusch- und Umkleideräume; es ist darauf hinzuwirken, dass sich die Sportlerinnen und Sportler bereits am eigenen Wohnort umziehen und nach dem Training dort auch duschen.

Die Akademie verfügt über zusätzliche Infektionsschutzregeln. Diese hängen am Eingang aus. Für das Aufbau- und Leistungszentrum gilt:

Betreten und Verlassen der Trainingsstätte:

  • Das Betreten der Trainingsstätte ist nur Trainierenden erlaubt. Sie haben ihre Trainingskleidung schon an und müssen sich nicht umziehen.
  • Im Eingangsbereich des Aufbau- und Leistungszentrums darf sich immer nur eine Person aufhalten. Ausnahme sind häusliche Mitbewohner.
  • Bei Betreten der Akademie werden die Hände desinfiziert. Ein entsprechender Spender steht im Eingangsbereich bereit.

In der Trainingsstätte:

  • In den Umkleiden und sanitären Einrichtungen darf sich ebenfalls nur eine Person aufhalten. Ausnahme bilden auch hier häusliche Mitbewohner. Nach Benutzung der sanitären Einrichtungen waschen wir uns die Hände.
  • Auf der Trainingsfläche halten wir Abstand. Bei Partnerübungen haben wir die vorgeschriebene Schutzausrüstung an.
  • Trainingsgerät wird nach Gebrauch desinfiziert. Desinfektionsmittel und Einmaltücher stehen bereit.

Es gelten folgende Grundregeln:

  • Wir halten beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen und drehen uns  am besten weg. Wir Niesen und husten in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das wir danach entsorgen.
  • Wir halten die Hände vom Gesicht fern und vermeiden es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.
  • Wir vermeiden Berührungen, wenn wir andere Menschen begrüßen. Wir halten einen Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Menschen.
  • Wir teilen Gegenstände wie z. B. Trainingsgeräte nicht mit anderen Personen.
  • Wir waschen unsere Hände regelmäßig und gründlich mindestens 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife.
  • Wir haben nur gründlich gereinigtes Trainingsequipment dabei. Ein Handtuch gehört, wie die persönliche Hygieneausrüstung dazu.

Die Akademieleitung überwacht den auflagenbehafteten Betrieb und behält sich vor weitere Maßnahmen zu veranlassen.

Aktuelle Informationen des LSVBW zum SARS-CoV-2 – Covid-19 (Coronavirus)